AUTUMN BLAST Festival · 18. September 2026 · Festplatz Rödental
Mit dem Besuch des AUTUMN BLAST gelten die folgenden Einlass- und Veranstaltungsbedingungen. Sie dienen einem sicheren, friedlichen und respektvollen Festival für alle Besucherinnen und Besucher.
1. Eintritt & Tickets
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Tickets dürfen nicht vervielfältigt oder manipuliert werden. Bei mehrfach vorgelegten Tickets berechtigt ausschließlich das zuerst am Einlass gescannte Ticket zum Zutritt.
Der Veranstalter behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf ein ungültiges oder manipuliertes Ticket den Einlass zu verweigern.
2. Festivalbändchen & Wiedereinlass
Beim erstmaligen Einlass wird das Ticket kontrolliert und ein Festivalbändchen ausgegeben bzw. angelegt.
Das Festivalbändchen ist während der gesamten Veranstaltung am Handgelenk zu tragen und berechtigt zum Wiedereinlass auf das Veranstaltungsgelände.
Entfernte, manipulierte oder weitergegebene Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Bei Verlust besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
3. Jugendschutz
Grundsätzlich gilt für das AUTUMN BLAST: Einlass ab 16 Jahren.
Minderjährige unter 16 Jahren können in begründeten Einzelfällen ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen werden. Hierfür ist vorab eine ausdrückliche Abstimmung mit dem Veranstalter erforderlich. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung besuchen. Das AUTUMN BLAST endet um 24:00 Uhr.
Zur Alterskontrolle kann am Einlass die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Abgabe und des Konsums alkoholischer Getränke, gelten uneingeschränkt.
4. Einlasskontrollen & Taschen
Zum Schutz aller Besucher können am Einlass Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden. Den Anweisungen des Sicherheits- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Zugelassen sind ausschließlich kleine Taschen und Rucksäcke bis maximal DIN-A4-Format. Größere Taschen und Rucksäcke dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.
Wer eine erforderliche Einlasskontrolle verweigert, kann vom Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Für persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Besucher sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände angemessen zu sichern.
5. Verbotene Gegenstände
Nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden dürfen insbesondere:
Waffen und waffenähnliche oder sonstige gefährliche Gegenstände
Pyrotechnik, Feuerwerkskörper und explosive Stoffe
illegale Drogen
Glasflaschen und Glasbehälter
Gegenstände, die nach ihrer Art oder Verwendung geeignet sind, andere Personen zu verletzen
sonstige Gegenstände, die vom Sicherheitsdienst als Gefahr für Besucher oder Veranstaltung eingestuft werden
Im Zweifel entscheidet das Sicherheits- bzw. Veranstaltungspersonal über die Zulässigkeit eines Gegenstands.
6. Speisen & Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Ausgenommen sind Speisen und Getränke, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Wir bitten in diesen Fällen nach Möglichkeit um vorherige Abstimmung mit dem Veranstalter.
7. Verhalten & Hausrecht
AUTUMN BLAST steht für ein friedliches und respektvolles Miteinander.
Rechtsextreme, rassistische, diskriminierende oder menschenverachtende Parolen, Symbolik und entsprechende Verhaltensweisen werden nicht toleriert. Ebenso wenig werden Gewalt, Bedrohungen oder Belästigungen anderer Besucher geduldet.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes und des eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Bei erheblichen Verstößen gegen diese Regeln kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Personen von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
8. Alkohol & Drogen
Für die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes.
Erkennbar stark alkoholisierten Personen oder Personen, von denen aufgrund ihres Zustands eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, kann der Zutritt verweigert oder der weitere Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände untersagt werden.
Der Besitz und Konsum illegaler Drogen ist untersagt.
9. Rauchen
Im Festzelt ist das Rauchen nicht gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
10. Tiere
Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Ausgenommen sind erforderliche Assistenzhunde. Wir bitten in diesem Fall nach Möglichkeit um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter.
11. Foto-, Film- & Tonaufnahmen
Während des AUTUMN BLAST werden durch den Veranstalter sowie von ihm beauftragte Fotografen und Medienpartner Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese können zur Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des AUTUMN BLAST verwendet und insbesondere auf der Festivalwebsite, in sozialen Medien, in Presseveröffentlichungen sowie für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen veröffentlicht werden.
Dabei werden insbesondere Aufnahmen des Veranstaltungsgeschehens, der Bühne und des Publikums angefertigt. Die gesetzlichen Persönlichkeits- und Bildrechte der abgebildeten Personen bleiben gewahrt.
Private Foto- und Videoaufnahmen mit Smartphones und kleinen Kameras sind grundsätzlich gestattet, sofern dadurch andere Besucher und der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt werden.
Professionelle Foto-, Film- oder Tonaufnahmen sowie Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
12. Programmänderungen
Programm-, Ablauf- und Spielzeitänderungen können aus organisatorischen, technischen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich werden.
Änderungen einzelner Künstler, Bands oder Spielzeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, werden bereits gezahlte Eintrittspreise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
Bei einer Unterbrechung oder einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen.
14. Sicherheit
Bei Gefahrensituationen sind die Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Rettungspersonals unverzüglich zu befolgen.
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, diese Einlass- und Veranstaltungsbedingungen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Vorgaben anzupassen.
Stand: September 2026
Einlass & Veranstaltungsbedingungen
AUTUMN BLAST Festival · 18. September 2026 · Festplatz Rödental
Mit dem Besuch des AUTUMN BLAST gelten die folgenden Einlass- und Veranstaltungsbedingungen. Sie dienen einem sicheren, friedlichen und respektvollen Festival für alle Besucherinnen und Besucher.
1. Eintritt & Tickets
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Tickets dürfen nicht vervielfältigt oder manipuliert werden. Bei mehrfach vorgelegten Tickets berechtigt ausschließlich das zuerst am Einlass gescannte Ticket zum Zutritt.
Der Veranstalter behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf ein ungültiges oder manipuliertes Ticket den Einlass zu verweigern.
2. Festivalbändchen & Wiedereinlass
Beim erstmaligen Einlass wird das Ticket kontrolliert und ein Festivalbändchen ausgegeben bzw. angelegt.
Das Festivalbändchen ist während der gesamten Veranstaltung am Handgelenk zu tragen und berechtigt zum Wiedereinlass auf das Veranstaltungsgelände.
Entfernte, manipulierte oder weitergegebene Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Bei Verlust besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
3. Jugendschutz
Grundsätzlich gilt für das AUTUMN BLAST: Einlass ab 16 Jahren.
Minderjährige unter 16 Jahren können in begründeten Einzelfällen ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen werden. Hierfür ist vorab eine ausdrückliche Abstimmung mit dem Veranstalter erforderlich. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung besuchen. Das AUTUMN BLAST endet um 24:00 Uhr.
Zur Alterskontrolle kann am Einlass die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Abgabe und des Konsums alkoholischer Getränke, gelten uneingeschränkt.
4. Einlasskontrollen & Taschen
Zum Schutz aller Besucher können am Einlass Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden. Den Anweisungen des Sicherheits- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Zugelassen sind ausschließlich kleine Taschen und Rucksäcke bis maximal DIN-A4-Format. Größere Taschen und Rucksäcke dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.
Wer eine erforderliche Einlasskontrolle verweigert, kann vom Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Für persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Besucher sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände angemessen zu sichern.
5. Verbotene Gegenstände
Nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden dürfen insbesondere:
Waffen und waffenähnliche oder sonstige gefährliche Gegenstände
Pyrotechnik, Feuerwerkskörper und explosive Stoffe
illegale Drogen
Glasflaschen und Glasbehälter
Gegenstände, die nach ihrer Art oder Verwendung geeignet sind, andere Personen zu verletzen
sonstige Gegenstände, die vom Sicherheitsdienst als Gefahr für Besucher oder Veranstaltung eingestuft werden
Im Zweifel entscheidet das Sicherheits- bzw. Veranstaltungspersonal über die Zulässigkeit eines Gegenstands.
6. Speisen & Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Ausgenommen sind Speisen und Getränke, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Wir bitten in diesen Fällen nach Möglichkeit um vorherige Abstimmung mit dem Veranstalter.
7. Verhalten & Hausrecht
AUTUMN BLAST steht für ein friedliches und respektvolles Miteinander.
Rechtsextreme, rassistische, diskriminierende oder menschenverachtende Parolen, Symbolik und entsprechende Verhaltensweisen werden nicht toleriert. Ebenso wenig werden Gewalt, Bedrohungen oder Belästigungen anderer Besucher geduldet.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes und des eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Bei erheblichen Verstößen gegen diese Regeln kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Personen von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
8. Alkohol & Drogen
Für die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes.
Erkennbar stark alkoholisierten Personen oder Personen, von denen aufgrund ihres Zustands eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, kann der Zutritt verweigert oder der weitere Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände untersagt werden.
Der Besitz und Konsum illegaler Drogen ist untersagt.
9. Rauchen
Im Festzelt ist das Rauchen nicht gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
10. Tiere
Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Ausgenommen sind erforderliche Assistenzhunde. Wir bitten in diesem Fall nach Möglichkeit um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter.
11. Foto-, Film- & Tonaufnahmen
Während des AUTUMN BLAST werden durch den Veranstalter sowie von ihm beauftragte Fotografen und Medienpartner Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese können zur Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des AUTUMN BLAST verwendet und insbesondere auf der Festivalwebsite, in sozialen Medien, in Presseveröffentlichungen sowie für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen veröffentlicht werden.
Dabei werden insbesondere Aufnahmen des Veranstaltungsgeschehens, der Bühne und des Publikums angefertigt. Die gesetzlichen Persönlichkeits- und Bildrechte der abgebildeten Personen bleiben gewahrt.
Private Foto- und Videoaufnahmen mit Smartphones und kleinen Kameras sind grundsätzlich gestattet, sofern dadurch andere Besucher und der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt werden.
Professionelle Foto-, Film- oder Tonaufnahmen sowie Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
12. Programmänderungen
Programm-, Ablauf- und Spielzeitänderungen können aus organisatorischen, technischen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich werden.
Änderungen einzelner Künstler, Bands oder Spielzeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, werden bereits gezahlte Eintrittspreise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
Bei einer Unterbrechung oder einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen.
14. Sicherheit
Bei Gefahrensituationen sind die Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Rettungspersonals unverzüglich zu befolgen.
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, diese Einlass- und Veranstaltungsbedingungen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Vorgaben anzupassen.
Stand: September 2026